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UNSERE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Teilnahmebedingungen, gültig ab 01.01.2020

 Der “Bättwiler – Märt“ ist ein Antiquitäten-, Floh- und Bauernmarkt 
   und findet bei jeder Witterung statt.

  • Die Anmeldung erfolgt schriftlich 

       (siehe separates Anmeldeformular unter "Anmeldung --> Anmeldung für Aussteller").

  • Die definitive Bestätigung Ihres zugewiesenem Standplatzes, erhalten Sie erst nach eingegangener Zahlung auf unser Konto. Es werden keine Reservationen gemacht.

  • Die Einteilung der Plätze erfolgt erst nach Eingang der Zahlung.
     

  • Wenn möglich bitte mit E – Banking bezahlen. Am Schalter plus Fr. 2.50
     

  • Bei Nichterscheinen wird über den Platz ab 8.30 h verfügt. 
     

  • Bei Nichterscheinen oder Absagen jeglicher Art werden bereits einbezahlte Standgebühren nicht mehr zurückerstattet, und auch nicht vergütet.
     

  • Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, ohne Angaben von Gründen, TeilnehmerInnen auszuschliessen.
     

  • Der Markt findet immer an einem Sonntag statt und dauert von 09.00 – 16.00 h.
     

  • Der zugewiesene Standplatz darf erst ab 07.00 bezogen und eingerichtet werden. Auf keinen Fall früher (Ruhestörung der Anwohner).
     

  • Das hineinfahren mit dem Auto in das Areal wird nur für das sofortige Ausladen der Waren toleriert. Das gleiche bei Marktende, holen Sie Ihren Wagen erst dann auf das Areal, wenn Sie ihre Waren schon eingepackt haben und diese nur noch in ihr Auto einladen müssen.
     

  • Einpacken und aufräumen darf erst ab 16.00 Uhr erfolgen.
     

  • Zum früheren Abbau des Standes, braucht es einen wichtigen Grund und kann nur durch die Organisatoren bewilligt werden. In jedem Fall darf vor 16.00 Uhr kein Wagen auf das Marktgelände fahren.
     

  • Ohne Einwilligung der Organisatoren, den Markt vor 16.00 Uhr zu verlassen, erfolgt für immer der Ausschluss!
     

  • Der offizielle Verkauf beginnt ab 09.00 Uhr und ab diesem Zeitpunkt darf kein Wagen mehr auf dem Marktareal stehen.
     

  • Sämtliche auf der Liste des Veranstalters aufgeführten Aussteller müssen während der gesamten Ausstellung / Markt persönlich anwesend sein und ihren Stand selbstständig präsentieren – es sind keine Angestellten erlaubt !
     

  • Die Wagen der Standbetreiber müssen auf die von den Organisatoren zugewiesenen Parkplätze abgestellt werden.
     

  • Nicht zugelassen zum Verkauf sind: Einsatzfähige Waffen und Munition, Feuerwerk, Tierhandel, Heilmittel, Medikamente und Drogen aller Art.
     

  • Verkauf nur in Absprache und Bewilligung der Organisatoren: Autos, Motorräder, Lebensmittel und sämtliche Getränke.
     

  • Der gemietete Standplatz darf in keiner Weise beschädigt und verändert werden, wie Nägel einschlagen, Wände verkleben oder zu versprayen.
     

  • Der Standbetreiber ist verpflichtet am Schluss des Marktes den Platz sauber zu verlassen und Abfälle jeglicher Art müssen durch den Standbetreiber mitgenommen und entsorgt werden. Defekte und nicht mehr benötigte Waren (auch sogenannte „Gratis-Flöhe“) eingeschlossen.
     

  • In sämtlichen Innenräumen ist absolutes Rauchverbot (Rauchmelder sind aktiv!) Im Aussenbereich stellen Sie bitte am Stand einen Aschenbecher bereit! 
     

  • Die Organisatoren haften weder für Personen- noch Sachschäden jeglicher Art. Das Befahren und Betreten des Marktareals erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
     

  • Anweisungen der Organisatoren sind grundsätzlich Folge zu leisten.

 

 

S. Wagner & Partner | Marktorganisation

Dorfplatz 8| CH 4117 Burg im Leimental 

Tel: 079 422 55 50

Design, Fotografie & Umsetzung

AE Design by Amedeo Esteriore

BKW Strasse 3

4242 Laufen

www.amedeoesteriore.com

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